Visum
Das Arbeitsvisum für Deutschland gehört zur Kategorie "Nationales Visum" (Typ D). Es wird für Aufenthalte ausgestellt, die länger als 90 Tage dauern und beinhaltet den Zweck, in Deutschland zu arbeiten. Dieses Visum ermöglicht es unseren türkischen und iranischen Staatsbürgern, legal in Deutschland eine Beschäftigung aufzunehmen. Nach der Einreise mit einem nationalen Visum müssen Sie in der Regel bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit beantragen.
Es gibt unterschiedliche Varianten des Arbeitsvisums, die je nach Art der Beschäftigung variieren können.
Arbeitsvisum für Fachkräfte mit Berufsausbildung – für Personen mit anerkannter Berufsausbildung.
Arbeitsvisum für hochqualifizierte Fachkräfte – für Personen mit Hochschulabschluss oder Fachkenntnissen in Mangelberufen.
Blaue Karte EU – eine spezielle Form des Arbeitsvisums für hochqualifizierte Fachkräfte mit Hochschulabschluss und höherem Einkommen.
Das Unternehmer-Visum bei einer Firmengründung.
Aufenthaltserlaubnis durch Familiennachzug.
Nach der Einreise müssen alle Nationales Visum-Inhaber innerhalb der ersten 90 Tage ihren Aufenthaltsstatus offiziell bei den deutschen Behörden registrieren lassen.