FAMİLİENNACHZUG
Familiennachzug ist der Prozess, durch den Familienangehörige einer Person, die legal in Deutschland lebt, unter bestimmten Bedingungen nach Deutschland kommen und dort wohnen können. Dieser Prozess ist darauf ausgelegt, dass Familienmitglieder zusammenkommen und gemeinsam leben können.
Allgemeine Informationen:
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Wer kann einen Antrag stellen?
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Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
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Personen mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis.
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Flüchtlinge und Personen mit Schutzstatus.
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Familienangehörige:
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Ehepartner (offizielle Ehe oder eingetragene Partnerschaft).
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Kinder (unter 18 Jahren).
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Eltern (unter bestimmten Bedingungen).
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Antragsverfahren:
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Der Antrag auf Familiennachzug wird in der Regel bei der Ausländerbehörde in Deutschland oder bei den zuständigen Konsulaten gestellt.
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Zu den erforderlichen Dokumenten gehören in der Regel Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (falls vorhanden) und Aufenthaltserlaubnis.
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Sprachkenntnisse:
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Familienangehörige müssen möglicherweise über bestimmte Sprachkenntnisse verfügen, bevor sie nach Deutschland kommen. In der Regel wird ein A1-Niveau in Deutsch verlangt.
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Finanzielle Nachhaltigkeit:
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Die Person, die den Familiennachzug beantragt, muss möglicherweise nachweisen, dass sie finanziell in der Lage ist, ihre Familienangehörigen zu unterstützen.
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Wichtige Punkte:
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Der Antragsprozess kann zeitaufwändig sein, daher ist es wichtig, frühzeitig einen Antrag zu stellen.
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Da jede Situation individuelle Gründe hat, kann es hilfreich sein, sich von einem Migrationsberater oder Anwalt umfassend beraten zu lassen.